Testamentseröffnung
Die amtliche Eröffung geschieht durch eingeschriebene Zustellung einer Kopie der letzwilligen Verfügung an die bekannten gesetzlichen oder eingesetzten Erbinnen und Erben.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Erbschaftsamt/Friedhofverwaltung | 041 666 35 15 | kanzlei@sarnen.ch |