Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie findet zwei Mal jährlich statt, im Frühling und im Herbst.

Die Gemeindeversammlung hat folgende Befugnisse:

  • Festsetzung der Zahl der Gemeinderäte
  • Wahl von Rechnungsprüfungskommission und Gemeindeweibel
  • Genehmigung der Gemeinderechnung und des Voranschlages
  • Festsetzung des Steuerfusses
  • Entscheid über den Erlass, die Aufhebung oder Abänderung von Reglementen, sofern ein Initiativantrag eingereicht oder das Referendum ergriffen worden ist
  • Beschlusssfassung über Anträge des Einwohnergemeinderates und der Stimmbürger

Abstimmungsverfahren
Die Stimmabgabe an der Gemeindeversammlung erfolgt durch das Handmehr. Über den behördlichen Antrag wird nur abgestimmt, wenn ein Änderungs-, Verwerfungs- oder Rückweisungsantrag gestellt wurde oder wenn der Versammlungsleiter oder der Einwohnergemeinderat ausnahmsweise die Abstimmung verfügt.

Kontakt

Stefanie Enz-Matter, Gemeindeschreiberin
stefanie.enz@sarnen.ch

Ort

Aula Cher
Brünigstrasse 162
6060 Sarnen

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