Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung hat folgende Befugnisse:
- Festsetzung der Zahl der Gemeinderäte
- Wahl von Rechnungsprüfungskommission und Gemeindeweibel
- Genehmigung der Gemeinderechnung und des Voranschlages
- Festsetzung des Steuerfusses
- Entscheid über den Erlass, die Aufhebung oder Abänderung von Reglementen, sofern ein Initiativantrag eingereicht oder das Referendum ergriffen worden ist
- Beschlusssfassung über Anträge des Einwohnergemeinderates und der Stimmbürger
Abstimmungsverfahren
Die Stimmabgabe an der Gemeindeversammlung erfolgt durch das Handmehr. Über den behördlichen Antrag wird nur abgestimmt, wenn ein Änderungs-, Verwerfungs- oder Rückweisungsantrag gestellt wurde oder wenn der Versammlungsleiter oder der Einwohnergemeinderat ausnahmsweise die Abstimmung verfügt.
Ort
Aula CherBrünigstrasse 162
6060 Sarnen
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