Das Erbschaftsamt Sarnen steht Ihnen für folgende Dienstleistungen zur Verfügung:
  • Wir stellen die Erbenbescheinigung gemäss Art. 559 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) aus
  • Wir eröffnen letztwillige Verfügungen

Die Friedhofverwaltung ist zuständig für:
  • das Führen des Gräberverzeichnisses
  • die Zuweisung von Mietgräbern
  • die Genehmigung der Grabdenkmäler und Plattenbeschriftungen
  • die Genehmigung von Abweichungen von der ordentlichen Grabesruhe im Rahmen der Verordnung über Friedhöfe und Bestattungen vom 24.10.1991
  • die Räumung der abgelaufenen Gräber
  • die Bewilligung der Urnenbestattung in ein bestehendes Grab
  • die Erteilung der Bewilligung zur Bestattung auswärtiger Verstorbener
  • die Überwachung der Einhaltung des Friedhofreglementes

Kontakt

Erbschaftsamt/Friedhofverwaltung
Rütistrasse 8
Postfach
6061 Sarnen
Tel. 041 666 35 15
kanzlei@sarnen.ch

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
8.00 - 11.45 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr

Freitag
08.00 - 14.00 Uhr

vor allg Feiertagen (Montag bis Donnerstag)
08.00 - 11.45 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr

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