Hausordnung Mehrzweckanlage Ei Nicht gestattet ist:
Weisungen:
Ruhe/Ordnung/Sicherheit:
Auszug aus dem Gesetz über das kantonale Strafrecht: Art. 12 Übermässiger Lärm Wer vorsätzlich oder fahrlässig durch übermässigen Lärm jemanden stört oder belästigt oder die Nachtruhe (22.00 bis 06.00 Uhr) stört. |
Hier finden Sie die Hausordnung der Mehrzweckanlage Ei: Hausordnung.pdf (PDF, 12 kB) |