Nach einem Todesfall verlangen Banken, Versicherungen, Steuerverwaltung (für Erbschaftsinventar) etc. von den gesetzlichen Erben ein Erbenverzeichnis oder eine Erbenbescheinigung. Diese werden auf Gesuch hin ausgestellt.

Das Erbenverzeichnis kann sofort nach dem Tod beantragt werden.

Preis

40.00 bis 100.00

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