Jugendkommission
- Beratung des Gemeinderates bezüglich Jugendfragen und Jugendvereinen:
- Pflege und Koordination der Jugendarbeit in der Gemeinde;
- Förderung von Jugend-Anlässen;
- Behandeln von Beitrags- und Fördergesuchen im Jugend-Bereich im Rahmen des Budgets;
- Organisation und Durchführung von Anlässen nach eigenem Ermessen im Rahmen des Budgets unter Mitwirkung von Jugendlichen;
- Koordination mit der Kultur- und Sportkommission in gemeinsamen Bereichen;
- Koordination mit der Schulsozialarbeit;
- Koordination mit der Arbeitsstelle für Jugendliche der Gemeinde;
- Koordination mit andern Institutionen, die sich der Jugendarbeit widmen (Kirchgemeinde, Kanton, etc.)
- Koordination Prävention Gesundheit für Jugendliche
Spezialaufgaben
- Neben den im Pflichtenheft aufgeführten Aufgaben hat die Jugenkommission auf Weisung des Einwohnergemeinderates Einzelaufträge zu übernehmen.
- Die Jugendkommission kann einzelne Mitglieder mit besonderen Aufgaben betrauen. Sie kann Mitglieder als Ressortleiter bezeichnen.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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