Die Hauptaufgaben des Feuerwehrrates sind:
  • Vollzug der Feuerschutzgesetzgebung und der Beschlüsse des Einwohnergemeinderates
  • Aufsicht über die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr
  • Festlegung des Sollbestandes von Stab, Zügen und Abteilungen
  • Einteilung, Versetzung und Entlassung von Feuerwehrangehörigen
  • Erstellung des Voranschlages
  • Beschlussfassung über Materialbeschaffung im Rahmen des Voranschlages
  • Entscheid über Kostenabwälzung an Dritte
  • Ernennung und Beförderung des Kaders in Unteroffiziersfunktionen und Einreichen von Vorschlägen für Offiziere an den Einwohnergemeinderat
  • Festlegung der Teilnehmer an Feuerwehrkursen
  • Disziplinarstrafen und Bussen

Spezialaufgaben:
  • Der Feuerwehrrat erfüllt weitere ihr durch den Einwohnergemeinderat übertragene Aufgaben.

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