Feuerwehrrat
- Vollzug der Feuerschutzgesetzgebung und der Beschlüsse des Einwohnergemeinderates
- Aufsicht über die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr
- Festlegung des Sollbestandes von Stab, Zügen und Abteilungen
- Einteilung, Versetzung und Entlassung von Feuerwehrangehörigen
- Erstellung des Voranschlages
- Beschlussfassung über Materialbeschaffung im Rahmen des Voranschlages
- Entscheid über Kostenabwälzung an Dritte
- Ernennung und Beförderung des Kaders in Unteroffiziersfunktionen und Einreichen von Vorschlägen für Offiziere an den Einwohnergemeinderat
- Festlegung der Teilnehmer an Feuerwehrkursen
- Disziplinarstrafen und Bussen
Spezialaufgaben:
- Der Feuerwehrrat erfüllt weitere ihr durch den Einwohnergemeinderat übertragene Aufgaben.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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