Vaterschaftsanerkennung

Sie werden bald Vater (oder sind es bereits) und sind mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet?

Durch die Anerkennung wird die Verwandtschaftsbeziehung vom Kind zum Vater hergestellt. Das heisst Sie sind rechtlich der Vater des Kindes mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten.

Die Anerkennung kann vor oder nach der Geburt gemacht werden. Wir empfehlen Ihnen die vorgeburtliche Anerkennung.

Für die Anerkennung erscheinen Sie persönlich beim Zivilstandsamt und erklären, dass Sie der leibliche Vater des Kindes sind und unterzeichnen die Anerkennungserklärung vor der Zivilstandsbeamtin. Die Kindseltern können mit der Anerkennung beim Zivilstandsamt die gemeinsame elterliche Sorge erklären. Mit dieser Erklärung bestätigen die Eltern, dass sie die gemeinsame Verantwortung für das Kind übernehmen und sich über die Obhut und den persönlichen Verkehr, die Betreuungsanteile sowie über den Unterhaltsbeitrag für ihr Kind verständigt haben. Beratung erteilt die KESB Sarnen, Tel. 041 666 61 26.
Wird die gemeinsame elterliche Sorge erklärt, müssen die Eltern gleichzeitig eine Vereinbarung über die Anrechnung der Erziehungsgutschriften treffen. Das Zivilstandsamt darf keine Beratung oder Auskünfte zu den Erziehungsgutschriften erteilen. Details dazu finden Sie im separaten Merkblatt. Beratung erteilt die Ausgleichskasse Obwalden, Tel. 041 666 27 50.

Über die nötigen Dokumente und die Namens- und Bürgerrechtsfolgen beraten wir Sie gerne persönlich.

Bitte reservieren Sie telefonisch einen Termin für die Anerkennung.
Die Anerkennung ist kostenpflichtig.


Merkblätter:
Kindesanerkennung in der Schweiz

Kindesanerkennung im Ausland

Zugehörige Objekte

Name
Merkblatt_uber_die_g.e._S._von_der_KESB_Juli_2015.pdf (PDF, 191.58 kB) Download 0 Merkblatt_uber_die_g.e._S._von_der_KESB_Juli_2015.pdf
Merkblatt_Erziehungsgutschriften_AHV_01.01.2016.pdf (PDF, 687.12 kB) Download 1 Merkblatt_Erziehungsgutschriften_AHV_01.01.2016.pdf