Kommunale Volksabstimmung
Informationen
- Datum
- 4. Februar 2024
- Lokalität
- Gemeindehaus, Rütistrasse 8, 6060 Sarnen
- Kontakt
- Max Rötheli, Gemeindeschreiber
- Beschreibung
Gemeinde Sarnen
Einwohnergemeinde Sarnen: Urnenabstimmung vom 4. Februar 2024
Im Sinne von Art. 24 lit. d Ziff. 2 des Abstimmungsgesetztes vom 17. Februar 1974 (GDB 122.1) hat der Einwohnergemeinderat Sarnen auf Sonntag, 4. Februar 2024, eine Urnenabstimmung der Einwohnergemeinde Sarnen über folgende Vorlagen angeordnet:
- Objektkredit für den Ausbau des Gemeindehauses und den Neubau des Multifunktionsgebäudes von CHF 20.820 Mio. inkl. 8.1 % MwSt.
- Objektkredit für den Neubau des unterirdischen Parking Cher Nord von CHF 3.596 Mio. inkl. 8.1 % MwSt.
Massgebende Vorschriften:
Massgebend sind die Verfassung des Kantons Obwalden (Kantonsverfassung) vom 19. Mai 1968 (GDB 101.0), das Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte (Abstimmungsgesetz) vom 17. Februar 1974 (GDB 122.1) und die Vollziehungsverordnung zum Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte (Abstimmungsverordnung) vom 1. März 1974 (GDB 122.11).Abstimmungsvorbereitung:
Den Stimmberechtigten wird spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstermin zusammen mit dem übrigen Stimmmaterial eine erläuternde Botschaft zum Ausbau Gemeindehaus und Neubau Multifunktionsgebäude und zum Neubau unterirdisches Parking Cher Nord zugestellt. Die Botschaft kann auf der Gemeindekanzlei nachbezogen werden (Art. 14 Abstimmungsverordnung). Der Stimmrechtsausweis dient gleichzeitig für die Zustellung des Stimmmaterials und als amtliches, von der Gemeinde frankiertes Rücksendekuvert für die Stimmabgabe.Stimmrecht:
Stimmberechtigt in Angelegenheiten der Einwohnergemeinde sind alle in der Gemeinde Sarnen wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Stimmregister eingetragen sind.Urnen-Standort und -Öffnungszeit:
Gemeindehaus Sarnen, Rütistrasse 8, Sonntag, 09.45 bis 12.00 Uhr.Briefliche Stimmabgabe:
Die briefliche Stimmabgabe kann durch Aufgabe bei der Post, durch Abgabe während der Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei oder durch Einwurf in die Abstimmungsbriefkästen erfolgen. Die Anweisungen auf dem Stimmrechtsausweis/Rücksendekuvert sind zu beachten.Bei der brieflichen Stimmabgabe bitte den Stimmrechtsausweis unterzeichnen, sonst ist die Stimmabgabe ungültig.
Sarnen, 20. Dezember 2023 Einwohnergemeinderat Sarnen- Weitere Informationen
- https://www.sarnen.ch/gemeindehaus
Kommunale Vorlagen
Objektkredit für den Ausbau des Gemeindehauses und den Neubau des Multifunktionsgebäudes von CHF 20.820 Mio. inkl. 8.1 % MwSt.
- Ergebnis
- Die Vorlage wurde angenommen
Vorlagen
Vorlage
2'180
612
- Leer
- 19
- Ungültig
- 47
- Stimmberechtigte
- 7'416
- Stimmbeteiligung
- 38.54 %
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- -
Name | |||
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Gemeindehaus (PDF, 277.31 kB) | Download | 0 | Gemeindehaus |
Objektkredit für den Neubau des unterirdischen Parking Cher Nord von CHF 3.596 Mio. inkl. 8.1 % MwSt.
- Ergebnis
- Die Vorlage wurde angenommen
Vorlagen
Vorlage
1'821
955
- Leer
- 32
- Ungültig
- 49
- Stimmberechtigte
- 7'416
- Stimmbeteiligung
- 38.52 %
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- -
Name | |||
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Parking Cher Nord (PDF, 269.97 kB) | Download | 0 | Parking Cher Nord |
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Gemeinde-Botschaft-Februar-2024 (PDF, 43.88 MB) | Download | 0 | Gemeinde-Botschaft-Februar-2024 |
- geringere Auflösung der Bilder 300 dpi für Web - Gemeinde- (PDF, 11.69 MB) | Download | 1 | - geringere Auflösung der Bilder 300 dpi für Web - Gemeinde- |