Informationen

Datum
4. Februar 2024
Lokalität
Gemeindehaus, Rütistrasse 8, 6060 Sarnen
Kontakt
Max Rötheli, Gemeindeschreiber
Beschreibung

Gemeinde Sarnen

Einwohnergemeinde Sarnen: Urnenabstimmung vom 4. Februar 2024

Im Sinne von Art. 24 lit. d Ziff. 2 des Abstimmungsgesetztes vom 17. Februar 1974 (GDB 122.1) hat der Einwohnergemeinderat Sarnen auf Sonntag, 4. Februar 2024, eine Urnenabstimmung der Einwohnergemeinde Sarnen über folgende Vorlagen angeordnet:

  • Objektkredit für den Ausbau des Gemeindehauses und den Neubau des Multifunktionsgebäudes von CHF 20.820 Mio. inkl. 8.1 % MwSt.
  • Objektkredit für den Neubau des unterirdischen Parking Cher Nord von CHF 3.596 Mio. inkl. 8.1 % MwSt.

Massgebende Vorschriften:
Massgebend sind die Verfassung des Kantons Obwalden (Kantonsverfassung) vom 19. Mai 1968 (GDB 101.0), das Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte (Abstimmungsgesetz) vom 17. Februar 1974 (GDB 122.1) und die Vollziehungsverordnung zum Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte (Abstimmungsverordnung) vom 1. März 1974 (GDB 122.11).

Abstimmungsvorbereitung:
Den Stimmberechtigten wird spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstermin zusammen mit dem übrigen Stimmmaterial eine erläuternde Botschaft zum Ausbau Gemeindehaus und Neubau Multifunktionsgebäude und zum Neubau unterirdisches Parking Cher Nord zugestellt. Die Botschaft kann auf der Gemeindekanzlei nachbezogen werden (Art. 14 Abstimmungsverordnung). Der Stimmrechtsausweis dient gleichzeitig für die Zustellung des Stimmmaterials und als amtliches, von der Gemeinde frankiertes Rücksendekuvert für die Stimmabgabe.

Stimmrecht:
Stimmberechtigt in Angelegenheiten der Einwohnergemeinde sind alle in der Gemeinde Sarnen wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Stimmregister eingetragen sind.

Urnen-Standort und -Öffnungszeit:
Gemeindehaus Sarnen, Rütistrasse 8, Sonntag, 09.45 bis 12.00 Uhr.

Briefliche Stimmabgabe:
Die briefliche Stimmabgabe kann durch Aufgabe bei der Post, durch Abgabe während der Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei oder durch Einwurf in die Abstimmungsbriefkästen erfolgen. Die Anweisungen auf dem Stimmrechtsausweis/Rücksendekuvert sind zu beachten.

Bei der brieflichen Stimmabgabe bitte den Stimmrechtsausweis unterzeichnen, sonst ist die Stimmabgabe ungültig.

Sarnen, 20. Dezember 2023                                     Einwohnergemeinderat Sarnen

Weitere Informationen
https://www.sarnen.ch/gemeindehaus

Kommunale Vorlagen

Objektkredit für den Ausbau des Gemeindehauses und den Neubau des Multifunktionsgebäudes von CHF 20.820 Mio. inkl. 8.1 % MwSt.

Angenommen
Ergebnis
Die Vorlage wurde angenommen

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 78,08 %
2'180
Nein-Stimmen 21,92 %
612
Leer
19
Ungültig
47
Stimmberechtigte
7'416
Stimmbeteiligung
38.54 %
Ebene
Gemeinde
Art
-
Name
Gemeindehaus (PDF, 277.31 kB) Download 0 Gemeindehaus

Objektkredit für den Neubau des unterirdischen Parking Cher Nord von CHF 3.596 Mio. inkl. 8.1 % MwSt.

Angenommen
Ergebnis
Die Vorlage wurde angenommen

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 65,60 %
1'821
Nein-Stimmen 34,40 %
955
Leer
32
Ungültig
49
Stimmberechtigte
7'416
Stimmbeteiligung
38.52 %
Ebene
Gemeinde
Art
-
Name
Parking Cher Nord (PDF, 269.97 kB) Download 0 Parking Cher Nord
neues Gemeindehaus

Zugehörige Objekte

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