Heimatausweis für Wochenaufenthalter
- Personen, die sich während der Woche anderorts beruflich aufhalten und an den Wochenenden an den Wohnsitz zurückkehren.
- Personen, die sich saisonbedingt beruflich andernorts aufhalten und nach Beendigung der Saison an den Wohnsitz zurückkehren.
- Studierende und Personen mit längerem Anstalts- oder Sanatoriumsaufenthalt, Ausweispapier am Anstaltsort, sofern die Aufenthaltsgemeinde dies verlangt.
- Personen, die mehr als an einem Ort Niederlassung haben, für die sogenannte Nebenniederlassung.
Der Heimatausweis wird von der Einwohnerkontrolle des Wohnsitzes ausgestellt. Der Auswies ist befristet. Nach Ablauf der Gültigkeit oder bei Rückkehr an die Wohnsitzgemeinde ist dieser der Einwohnerkontrolle zurückzugeben.
Zu beachten:
Die Abstimmungsunterlagen, Steuererklärungen usw. werden weiterhin an die Wohnsitzadresse in Sarnen zugestellt. Aus diesem Grund darf bei der Post keine Abmeldung vorgenommen werden.
Bei Wochenaufenthaltern ist es üblich, dass zwei Adressen bekannt sind, d.h. man kann die alte Adresse in Sarnen behalten und gleichzeitig eine neue Adresse am Wochenaufenthaltsort eröffnen.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 041 666 35 35 | einwohnerkontrolle@sarnen.ch |