Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Sarnen erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Je nach dem ist für die Einbürgerung der Einwohnergemeinderat oder eine andere Behörde zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.

Wir informieren Sie gerne über die für sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin.

Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.

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