Aufbewahrung letztwillige Verfügungen
Für die Aufbewahrung erhalten Sie eine Empfangsbescheinigung. Hinterlegte letzwillige Verfügungen/Ehe- und Erbverträge können jederzeit von der berechtigten Person (Ausweis mitbringen) wieder abgeholt oder ausgetauscht werden.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bevölkerungsdienste | 041 666 35 35 | einwohnerkontrolle@sarnen.ch |