Abstimmungen, Wahlen
Hinweis für die briefliche Stimmabgabe:
Der Stimmrechtsausweis muss unterzeichnet werden. Nicht unterzeichnete Stimmrechtsausweise machen die abgegebene Stimme ungültig.
Mitteilungen von Adressänderungen auf dem Stimmrechtsausweis werden nicht weitergeleitet. Adressänderungen müssen direkt der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.
Link zu: Sarnen - Abstimmungen und Wahlen
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 041 666 35 35 | kanzlei@sarnen.ch |