Gemeindeweibel
Der Gemeindeweibel wird von der Gemeindeversammlung auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.
Dem Gemeindeweibel obliegen:
- die ihm vom Einwohnergemeinderat übertragenen Aufgaben
- die amtliche Zustellung von Mitteilungen, Vorladungen, Verfügungen und Gerichtsbefehlen
- Wohnungsabnahmen
- Tatbestandsfeststellungen
- Begleitung des Einwohnergemeinderates bei offiziellen Anlässen
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|