Gemeindeweibel
Der Gemeindeweibel wird von der Gemeindeversammlung auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.
Dem Gemeindeweibel obliegen:
- die ihm vom Einwohnergemeinderat übertragenen Aufgaben
- die amtliche Zustellung von Mitteilungen, Vorladungen, Verfügungen und Gerichtsbefehlen
- Wohnungsabnahmen
- Tatbestandsfeststellungen
- Begleitung des Einwohnergemeinderates bei offiziellen Anlässen
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 041 666 35 35 | kanzlei@sarnen.ch |