Tombola
Der Verkauf der Lose darf im Kanton am Tag des Anlasses und am Tag unmittelbar vor dem Anlass erfolgen.
Bewilligungsbehörde ist der Einwohnergemeinderat. Er regelt Lospreis, Wert der Gaben und Ziehung und setzt die Bewilligungsgebühren fest. Er prüft die Abrechnung.
Die Gebühren fallen in die Gemeindekasse und können bis Fr. 100.-- betragen.
Das Gesuchsformular kann weiter unten heruntergeladen werden.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bevölkerungsdienste | 041 666 35 35 | einwohnerkontrolle@sarnen.ch |