Vorsorgeauftrag

Sie können die Tatsache, dass ein Vorsorgeauftrag errichtet wurde und dessen Hinterlegungs-/Aufbewahrungsort beim Zivilstandsamt ins Personenstandsregister eintragen lassen.

Jede handlungsfähige Person hat dazu zwei Möglichkeiten:

Persönlicher Antrag: Sie vereinbaren einen Termin beim Zivilstandsamt und erscheinen persönlich um den Antrag auf Eintragung des Hinterlegungsortes zu stellen. Dabei haben sie sich mit Pass oder Identitätskarte auszuweisen.

Schriftlicher Antrag: Sie senden den unterzeichneten Antrag auf Eintragung des Hinterlegungsortes (unten als Dokument zum Downloaden) zusammen mit einer Kopie ihrer Identitätskarte oder ihres Passes an das Zivilstandsamt.

Beide dieser Varianten sind kostenpflichtig. Auf Wunsch wird ihnen auch eine Bestätigung des Eintrages ausgestellt.

Sie brauchen den Vorsorgeauftrag nicht mitzubringen. Der Vorsorgeauftrag kann nicht beim Zivilstandsamt hinterlegt werden.

Der Vorsorgeauftrag kann ab dem 01.01.2017 gegen eine Gebühr von Fr. 90.-- bei der KESB Obwalden hinterlegt werden.
Falls Sie den Vorsorgeauftrag bei der KESB hinterlegen, ist ein Eintrag im Zivilstandsamt nicht notwendig.

Mustervorlagen und Beratungen sind z. B. bei der Pro Senectute  oder der Caritas erhältlich.

Zugehörige Objekte

Name
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