Neubauten und Umbauten haben den Anforderungen an eine sparsame Energieverwendung und rationelle Energienutzung, insbesondere im Bereich der Gebäudehülle und Haustechnik, gemäss den anerkannten Regeln der Technik zu genügen (Art. 49 Abs. 1 BauG).

Zusammen mit dem Baugesuch ist der Nachweis zu erbringen, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Mit dem energetischen Nachweis sind das kantonale Hauptformular sowie die entsprechenden technischen Formulare und Beilagen einzureichen (vgl. Dokumente unten). Die Energienachweise werden durch ein externes Büro geprüft.

Weiterführende Informationen:

Energie Zentralschweiz
<LINK https://www.ow.ch/fachbereiche/1741</LINK>

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