Nachführung der Nutzungsplanung: Mitwirkungsverfahren
Nachführung der Nutzungsplanung: Mitwirkungsverfahren
Seit der letzten Ortsplanungsrevision 2012 wurde der Zonenplan nur in Teilbereichen angepasst. Um für die laufende Gesamtrevision der Ortsplanung eine bereinigte Grundlage zu erhalten, wird der Zonenplan in einem ersten Schritt zu folgenden Themen nachgeführt:
- Die Verkehrsflächen werden nach Vorgaben des Kantons in Verkehrszonen und Verkehrsflächen zugeordnet. Im Bau- und Zonenreglement werden Zonenvorschriften ergänzt.
- Für Flächen ausserhalb des Siedlungsgebiets, die weder Wald, Gewässer noch Landwirtschaftszonen sind, wird das "übrige Gebiet" als neue Zone geschaffen. Im Bau- und Zonenreglement werden Zonenvorschriften ergänzt.
- Der Sarnersee wird bis zur fachlich definierten Seeuferlinie als Gewässer bezeichnet, was Folgen für die ausgeschiedenen Bauzonen der angrenzenden Grundstücke haben kann.
- Die neusten Gefahrenkarten werden als Gefahrenzonen umgesetzt.
- Innerhalb der Bauzonen wurden die Gewässerräume gemäss Gewässerschutzgesetzgebung ausgeschieden. Die 2012 mit der letzten Ortsplanungsrevision festgelegten "Baulinien Gewässerraum" sind damit ohne Wirkung und können aufgehoben werden. Ältere Baulinien entlang der Gewässer werden überprüft und bei Bedarf beibehalten oder umgewidmet.
- Die durch den Einwohnergemeinderat bewilligten Änderungen an Naturobjekten werden im Zonenplan nachgeführt.
- Für die Darstellung der Hecken und Feldgehölze im Zonenplan wird auf einen Datensatz der amtlichen Vermessung abgestützt. Die Naturelemente werden orientierend dargestellt. Sie sind durch die Naturschutzverordnung geschützt.
- Die kommunalen Naturschutzzonen im Bereich Lido werden an den tatsächlichen Verhältnissen angepasst. Sie werden über dem Gewässer als Überlagerungen dargestellt.
- Die Zonengrenzen werden an die Daten der amtlichen Vermessung angepasst.
- Um die unterirdische Parkierung des Restaurants Aiola mit einem Anschluss an das Gemeindeparking zu ermöglichen, werden die Bauzonen auf der Parzelle Nr. 111 neu angeordnet.
Im Sinn von Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung werden die Änderungen vom 14. März bis 28. April 2025 der Bevölkerung zur Mitwirkung unterbreitet. Die Dokumente können auf https://mitwirken-sarnen.ch/ oder im Gemeindehaus Sarnen, Planauflage 2. OG, oder über die Homepage der Gemeinde eingesehen werden.
Einwendungen zu den vorgesehenen Änderungen sind bis am 28. April 2025 über die Mitwirkungsplattform oder schriftlich und begründet an den Einwohnergemeinderat Sarnen, Rütistrasse 8, 6060 Sarnen einzureichen.
- Website
- https://mitwirken-sarnen.ch