Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ow.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Kontakt

Gemeindekanzlei Sarnen, kanzlei@sarnen.ch

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimm-Materials möglich.
2. Füllen Sie den Stimm- oder Wahlzettel persönlich aus und legen Sie ihn in das Fach ohne Sichtfenster.
3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis (ohne Unterschrift ist die briefliche Stimmabgabe ungültig).
4. Drehen Sie den Stimmrechtsausweis und stecken Sie ihn in das Fach mit Sichtfenster (Adresse der Gemeinde muss sichtbar sein).
5. Kleben Sie das Stimmkuvert zu.
6. Sie können das Stimmkuvert in den Abstimmungsbriefkasten der Gemeinde werfen, am Schalter der Gemeindekanzlei abgeben oder per Post zurücksenden.

Bei Postaufgabe muss das Stimmkuvert bis spätestens am Dienstag vor dem Abstimmungssonntag abgeschickt werden. Der Rückversand an die Gemeinde erfolgt in jedem Fall per B-Post.

Wer sein Stimmrecht nicht ausüben will, hat den Stimmrechtsausweis zu zerreissen.


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

- sie nach Urnenschluss beim Stimmbüro eintrifft;
- der Stimmrechtsausweis nicht beiliegt;
- der Stimmrechtsausweis nicht unterzeichnet ist;
- für die gleiche Abstimmung oder Wahl mehrere gleich oder nicht gleich lautende Stimm- oder Wahlzettel im Stimmkuvert sind;
- sich der Stimm- oder Wahlzettel in einem nichtamtlichen oder unverschlossenem Stimmkuvert befindet.